Soziale Integrationshilfe

Rostocker Stadtmission e.V.

Diakonie

Diakonieverein
des Kirchenkreises Rostock
– Rostocker Stadtmission – e.V.
Bergstraße 10
18057 Rostock


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Ambulant betreutes Wohnen

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein am Bedarf des Hilfesuchenden orientiertes komplementäres Angebot gemäß § 67 ff SGB XII, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die aus eigener Kraft zur Überwindung dieser Schwierigkeiten nicht fähig sind. Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten. Ziel ist es, den betreuten Menschen individuelle Hilfen zu einer weitgehend eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung in der eigenen Wohnung zu eröffnen und zu erhalten und somit im Rahmen der Hilfen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Wichtig ist uns eine konkrete Hilfe zur Stabilisierung, Aktivierung und Integration der Betreuten, so dass dieser soviel Unterstützung wie nötig erhält, zugleich aber in seinen Selbstmanagementfähigkeiten angemessen gestärkt wird, um ihn aus seiner passiven Rolle zu einem neuen Selbstverständnis als aktiver Gestalter seines Lebens zu verhelfen. Hierfür ist die Beachtung der individuellen Bedürfnisse und Motive, aber auch notwendiger Entwicklungsschritte und sozialer Anforderungen zentral. Im multiprofessionellen Team aus Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und anderen Fachkräften arbeiten wir mit einem ganzheitlichen Fallverständnis.
 
Die ganzheitliche Fallstrukturierung ermöglicht eine systemisch-integrativ orientierte Perspektive, erkennt Förderfaktoren, Ressourcen und Selbsthilfekräfte der Person und stärkt sie in ihrem sozialen Umfeld. Zur selbstbestimmten Lebensführung im Alltag gehört die in unseren Einrichtungen Übernahme von Verantwortung und Pflichten.

Betreut werden Menschen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die einen Hilfebedarf an kontinuierlicher und planmäßiger Beratung, Betreuung, Anleitung und Unterstützung aufweisen, bei denen ambulante aufsuchende Hilfen nicht ausreichen, für die eine stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr angezeigt ist oder die im Anschluss an den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung nachgehender Hilfen in einer betreuten Wohnform bedürfen.

Dabei finden Hilfesuchende unterschiedliche Hilfeformen für erwachsene Männer und junge Erwachsene, chronisch mehrfachgeschädigte alte oder frühzeitig gealterte Menschen.

Es sind insbesondere Menschen, die

  • die ohne Unterkunft oder obdachlos sind,
  • die von Kündigungen, Räumungsterminen oder Räumungsklagen bedroht sind und die kontinuierliche Hilfe bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens benötigen,
  • die in ihrer (noch) vorhandenen Wohnung verarmen und verwahrlosen,
  • die von anderen Diensten nicht erreicht werden
  • und deren Lebensqualität so geprägt ist, dass ein Hilfebedarf offensichtlich ist, sie jedoch ohne Hilfe nicht in der Lage sind, entsprechende Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Dafür benötigen die Leistungsberechtigten vorübergehend, längere Zeit oder im Einzelfall lebenslang Unterstützung in der selbständigen Lebensführung. Dazu gehören u.U. auch Menschen mit chronischer Suchtmittelabhängigkeit und/ oder psychischen Störungen, die an notwendigen therapeutischen Angeboten nicht teilnehmen können. Hinsichtlich der Betreuung von Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Störungen besteht eine enge Kooperation mit Einrichtungen der Suchthilfe.

Das Ziel der Hilfe ist die Überwindung besonderer Lebensverhältnisse und sozialer Schwierigkeiten, die die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erschweren oder verhindern. Das ist besonders der Fall bei Menschen ohne eigene Wohnung, bei fehlender wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei sozialen Interaktionstörungen, bei gewaltgeprägten Beziehungen oder nach Haftentlassung bzw. Entlassung aus Therapieeinrichtungen.

Fachlich fundierte und wirksame Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft setzt klare und verbindlich mit dem Betreuten vereinbarte Ziele voraus. Die Konkretisierung der Ziele erfolgt im Rahmen einer individuell auf den Klienten und seine persönliche Situation zugeschnittenen Hilfeplanung. Die Mitarbeiter klären in einem ausführlichen Gespräch den Hilfebedarf und die Bereitschaft zur Mitarbeit des Hilfesuchenden.

Betreutes Wohnen für ehemals wohnungslose Menschen
Schwarzenpfost Haus 6 | D-18182 Rövershagen



Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften (U30)
Hawermannweg 17 | D-18069 Rostock



Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften (Ü30)
Hawermannweg 17 | D-18069 Rostock